Abstimmungsverfahren bei Regeländerungen
1997 hat bereits eine Abstimmung zu Regelfragen stattgefunden. Bei
dieser Gelegenheit wurde auch das Abstimmungsverfahren aus
dem Schelmenstre!ch Nr 5 für zukünftige
Regeländerungen festgeschrieben (Schelmenstreich Nr 7).
Seitdem gilt abweichend von Autorenregelversion 94.04/a von 1994,
dass erstens ein Torschuss erst erfolgen darf, sobald der Puck die
Mittellinie komplett überschritten hat, und zweitens nach einem
Bully sowie nach einer Torwartberührung das Spiel mit einem
Abwehrzug fortgesetzt wird.
Hier nocheinmal "Abstimmungsmodalitäten" aus dem
Schelmenstreich Nr 5 vom 1.2.1997,
(aktuelle Änderungen sind mit "2000:" gekennzeichnet):
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Eine Abstimmung muß in dem Organ durchgeführt werden,
in dem die WRL veröffentlicht wird, und das nach billigem Ermessen
als das maßgebliche überregionale Do-To-Ho-Organ gilt.
Dieses Organ ist zur Zeit (1997) Der Schelmenstreich.
2000: Seitdem der Schelmenstre!ch nur noch unregelmässig
erscheint hat die Do-To-Homepage diese Funktion übernommen.
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Stimmberechtigt sind jeweils alle in der WRL in der oberen
Hälfte plazierten Teamchefs, soweit sie an mindestens 2 in der WRL
aktiven Turnieren teilgenommen haben.
Ist eine ungerade Anzahl von
Teamchefs in der WRL vertreten, so darf der Teamchef, der in der
Mitte der WRL plaziert ist, mitstimmen, soweit er an mindestens 2
aktiven Turnieren teilgenommen hat.
Die Abstimmungsberechtigten sind
selbst dafür verantwortlich, durch Abonnenment des oder
Einsichtmöglichkeit in das maßgebliche(n) überregionale(n)
Do-To-Ho-Organ(s) Kenntnis von und Teilnahmemöglichkeit an einer
Abstimmung zu erlangen.
2000:
(**) siehe Vorschlag zur Abstimmung, Frage 1)
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Jeder stimmberechtigte Teamchef kann eine Abstimmung beantragen,
wenn er für sein Abstimmungsbegehren die Unterstüzung von
mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten nachweisen kann.
Mindestens 10 Prozent bedeutet, daß ggf. aufzurunden ist.
Die notwendigen
Vorbereitungen zur Durchführung der Abstimmung, Stimmzettel etc.
müssen dem Herausgeber des zuständigen Fachorgans druck- bzw.
kopierfertig übergeben werden. Weiterhin müssen die durch die
Abstimmung sich ergebenden Änderungen in den jeweiligen Regularien
formuliert und zum Abdruck im entsprechenden Do-To-Ho-Organ fix und
fertig vorbereitet werden.
2000: Im Zeitalter elektronischer Medien wird auch eine zugesandte
ASCII- oder HTML-Datei (andere Formate auf Anfrage) akzeptiert,
sofern daraus auch ohne großen Aufwand ein Ausdruck für
den Schelmenstre!ch u.ä. erzeugt werden kann.
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Früheste Abstimmungs-Deadline (= Termin, bis zu dem die Stimme
eingegangen sein muß) ist 4 Wochen nach Erscheinen des Organs, in dem
die Abstimmungsfragen veröffentlicht werden. Die Stimmzettel müssen
dem Herausgeber dieses Organs oder dem WRL-Verwalter übergeben bzw.
zugesandt werden.
Übersteigt der Wahlzettel einen Umfang von 2
DIN-A-4-Seiten, hat der Herausgeber das Recht, eine Veröffentlichung
und damit die Abstimmung zu verweigern.
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Eine Abstimmung erfolgt zur Kontrolle der Stimmberechtigung
unter Angabe des Namens.
2000:
(**) siehe Vorschlag zur Abstimmung, Frage 2)
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Die Stimmauszählung wird von 3 oder mehr zufällig zu
bestimmenden, stimmberechtigten Teamchefs vorgenommen (die gerade in
der Nähe sind und nichts besseres zu tun haben!)
2000: Um Manipulationen (insbesondere ggf. elektronisch
zugesandter) Stimmen vorzubeugen, erscheint die öffentliche
Bekanntgabe der einzelnen Stimmen sinnvoll - sie kann aber aus
Aufwandsgründen nicht unbedingt sofort verfügbar gemacht
werden. Fehler bei der Auszählung, die auf diesem Wege
nachträglich erkannt werden, führen lediglich zu einer
erneuten Abstimmung zum nächstmöglichen Termin!
Um trotz der Veröffentlichung geheime Abstimmungen zu
ermöglichen, sollte jeder Teamchef auf seinem Stimmzettel ein
Kennwort vermerken, das anstelle seines Namens
veröffentlicht wird, sodaß er die korrekte Auswertung
nachvollziehen kann. Das Kennwort darf nicht Name oder Teamname eines
(anderen) Stimmberechtigten sein. Wird kein Kennwort vorgegeben, so
erscheint in der Liste der richtige Name.
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Eine Abstimmung ist gültig, wenn mindestens 5 stimmberechtigte
Teamchefs rechtzeitig und mit Namensnennung daran teilgenommen haben.
(Dieser Punkt wurde gegenüber 1997 präzisiert!)
- Bei Abstimmungen entscheidet die absolute Mehrheit, die bei
Bedarf nach mehreren Zählgängen ermittelt wird. Stehen mehrere
Alternativen zur Wahl und es kommt im ersten Zählgang keine absolute
Mehrheit zustande, so werden weitere Auszählungen vorgenommen, wobei
nach jeder Auszählung die Alternative mit den wenigsten Stimmen unter
den Tisch fällt.
(Beispiel:
Zur Auswahl stehen A, B und C. A erhält 6
Stimmen, B erhält 8 Stimmen und C erhält 3 Stimmen. Bei der zweiten
Auszählung der Stimmen fällt C unter den Tisch, die Alternative,
für die die C-Wähler als zweite gestimmt haben, gilt nun als die
Alternative, für die die C-Wähler votieren. Haben nun z.B. 2
C-Wähler für Alternative A als zweitbeste Alternative gestimmt,
1 C-Wähler für Alternative B, so hat Alternative A im zweiten
Wahlgang 8 Stimmen, Alternative B hingegen 9 Stimmen erhalten.
Damit wäre alternative B angenommen.)
2000: Kann mit diesem Verfahren nicht die absolute Mehrheit
ermittelt werden (z.B. weil alle Alternativen genau gleich viele
Erst- und Zweit-Stimmen haben), so wird die Entscheidung ausgesetzt
und eine neue Abstimmung zum nächstmöglichen Termin
durchgeführt!
- Die Turnierregeln, deren Inhalte per Abstimmung festgelegt
werden, stellen lediglich Empfehlungen dar. Kein Veranstalter
ist an diese Turnierregeln gebunden.
Beispiele für gültige Stimmabgaben:
Bei der "n. Frage" gibt es nur die Alternative
"X oder Y"
eine gütige Stimme enthält entweder
"n.) X"
oder
"n.) Y"
Bei der "n. Frage" gibt es die Alternativen
"X, Y oder Z"
- nun ist auch die Reihenfolge entscheidend, falls es zu einem
zweiten Zählgang kommt -
eine gütige Stimme enthält nun eine der 6 möglichen
Kombinationen
"n.) X, Y, Z"
oder
"n.) Z, X, Y"
u.s.w.
Dabei ist es zulässig, die am wenigsten erwünschten
Alternativen gar nicht aufzuführen:
"n.) Z, X", bedeutet im dritten Zählgang "Y"
"n.) Z", bedeutet allerdings im zweiten und dritten
Zählgang "Enthaltung"
© 2000
Gerd Podszuweit, GerdPodszuweit@CompuServe.com
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